Im Urlaub möchte Anna mal was Neues ausprobieren und bucht gemeinsam mit ihren Freunden Tandem-Gleitschirmflüge. Wie ein Vogel durch die Lüfte schweben - ein einmaliges Abenteuer. Bevor es losgeht, müssen die Hobby-Flieger eine Erklärung unterschreiben. Dort steht, dass der Veranstalter nicht für Unfälle haftet. Das ist ja Standard, denkt sich Anna, doch wer zahlt eigentlich die Folgekosten bei einem Unfall? Die Unfallversicherung? Oder muss sie selbst dafür aufkommen? Gibt esRead moreThe post Risikosport - Wann die Unfallversicherung nicht zahlt appeared first on Knip Blog.